Novum PAe GmbH – Stand 01.01.2022

I Vertragsgegenstand

  1. Der Teilnehmer erhält Unterricht in der vereinbarten Fachrichtung gemäß Lehrplan. Eine Lehrplanübersicht wird dem Teilnehmer mit der Anlage zum Vertrag ausgehändigt.
  2. Nach Abschluss einer beruflichen Bildungsmaßnahme erhält der Teilnehmer ein Zertifikat der NOVUM PAe GmbH. Bei nicht erfolgreichem Abschluss hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung.

II Zahlungsverpflichtungen

  1. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem Teilnehmervertrag.
  2. Die Überweisung der Lehrgangsgebühren erfolgt direkt vom Kostenträger an die NOVUM PAe GmbH.

III Durchführung des Unterrichts

  1. Die NOVUM PAe GmbH ist berechtigt, den Unterrichtsstoff aktuellen Bedingungen anzugleichen.
  2. Alle Lernmittel (z. B. Unterrichtsbücher Skripte, Arbeitsblätter) werden dem Teilnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Arbeitskleidung für die betriebliche Lernphase wird dann bereitgestellt, wenn die Unternehmen dies nicht gewährleisten können. Leihexemplare sind durch die Teilnehmer nach Kursende unaufgefordert zurückzugeben.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, am Unterricht aktiv zu beteiligen und den dargebotenen Stoff in erforderlicher Weise vor- bzw. nachzuarbeiten. Er ist in seiner Mitwirkungsmöglichkeit angehalten, sich in angemessener Weise an der Ausgestaltung des Lehrgangs sowie an der Akquise und der Umsetzung der betrieblichen Lernphase zu beteiligen.
  4. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
  5. Für Schäden bzw. Beschädigungen an Mobiliar oder sonstigen Ausstattungsgegenständen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Teilnehmer entstehen, erfolgt die Haftung nach dem Verursacherprinzip.
  6. Dem Teilnehmer ist untersagt, Software-Produkte zu kopieren, Raubkopien zu verwenden oder Datenträger zu entfernen. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) in vollem Umfang geahndet.
  7. Freistellungen sind nur nach schriftlicher Antragstellung und anerkannt wichtigen Gründen (Fehlzeitenkonzept) möglich.
  8. Im Krankheitsfall sind ärztliche Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen (Krankenschein) unverzüglich, spätestens bis zum 3. Werktag, im Original dem Sekretariat der Novum PAe GmbH vorzulegen

IV Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung

  1. Vertragsabschluss

NOVUM PAe GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, einen vom Bewerber vollständig ausgefüllten und mit den erforderlichen Unterschriften versehenen Antrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Eingang abzulehnen. Für die Rechtzeitigkeit dieser Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb der Frist aus.

a) Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten

Bis zum Maßnahmebeginn kann der Bewerber kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich er-folgen. Der Teilnehmer kann bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Vom Teilnehmer, vor Lehrgangsbeginn privat gezahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet.

b) Hat ein Teilnehmer beim Kostenträger rechtzeitig einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches gestellt, kann er an den beruflichen Bildungsmaßnahmen nur teilnehmen, wenn die Förderung durch Bildungsgutschein oder ähnliches bewilligt wurde. Der Teilnehmer kann bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Außerdem wird ihm ein allgemeines Rücktritts-recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Bildungsmaßnahme eingeräumt.

c) Der Teilnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Bei Aufnahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder im Fall dauerhafter Krankheit kann der Teilnehmer in Abstimmung mit dem Leistungsträger die Ausbildung ohne Einhaltung eines Kündigungszeitraumes beenden.

d) Der Teilnehmer ist berechtigt, erstmalig 6 Wochen nach Lehrgangsbeginn zum Ende des Folgemonats zu kündigen. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

2. Außerordentliches Kündigungsrecht der NOVUM PAe GmbH:

Die NOVUM PAe GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund, nach schriftlicher Abmahnung, zu jeder Zeit den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

a) Grobe Verstöße gegen die Hausordnung.

b) Das Kopieren von Software-Produkten sowie das Entfernen von Datenträgern.

c) Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Ausbildungsobjekte usw.

d) Wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand von zwei Raten.

e) Die permanente Störung des Unterrichts.

f) Häufige Verspätungen, Abwesenheiten, unentschuldigtes Fehlen (Fehlzeitenkonzeption)

g) Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmeziel nicht erreichen kann.

h) Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dieser Teilnehmervertrag kann einseitig durch die NOVUM PAe GmbH gekündigt werden, wenn bis zum vertraglich vereinbarten Beginn der Bildungsmaßnahme keine wirtschaftlich tragfähige Teilnehmerzahl erreicht wird. Es gilt als vereinbart, dass aus dieser Situation resultierende gegenseitige Schadensersatzansprüche nicht gestellt und nicht anerkannt werden.

V Haftungsbeschränkung

Die NOVUM PAe GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

VI Datenschutz

Die NOVUM PAe GmbH haftet dafür, dass alle persönlichen Teilnehmerdaten ausschließlich für den Schulungsgebrauch genutzt und ohne Einverständnis des Teilnehmers nicht an Dritte, mit Ausnahme der Kostenträger, weitergeleitet werden. Nach Schulungsschluss werden die persönlichen Angaben gelöscht.

VII Allgemeine Bestimmungen

  1. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist Berlin.